Re: Schutzstatus Mantis religiosa

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Hallo Gordon

Zwar wird die Gottesanbeterin in der Roten Liste nicht aufgeführt. Sie ist aber gemäss "Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG)" bzw. in der Liste der "Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV)" (Seite 24 oben) aufgeführt - also geschützt. D.h. effektiv, man darf sie weder fangen noch sammeln, sprich man bräuchte eine Bewilligung vom Kanton für das Fangen.

Wie das mit der Haltung ist, weiss ich nicht. Auf jeden Fall darf man keine Wildfänge halten.

LG
Florin
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Sicher bestimmte Tiere bitte bei Observation.org melden - danke!